Die Stadt Trier erhebt ab dem 01.01.2017 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5% der Bruttoübernachtungskosten (bis 7 zusammenhängende Übernachtungen), ausgenommen sind Aufenthalte mit beruflich zwingender Veranlassung (ebenso Fort-/Weiterbildung, Messen, Schulfahrten) sowie Frühstückskosten und andere Nebenleistungen.
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für den Gast den Anlass der Reise anzugeben! Falls der Gast jedoch auf den Nachweis einer beruflich zwingenden Veranlassung für die Übernachtung verzichtet, so muss die Beherbergungssteuer berechnet werden.
Als Nachweis dient eine nachvollziehbare gewerbliche Rechnungsadresse. Alternativ könnten auch folgende Nachweise (Download) zu Befreiung von der Beherbergungssteuer verwendet werden:
Bestätigung bei Studium, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Buchungsbedingungen lauten wenn nicht anders vereinbart:
Die Bezahlung der Übernachtungskosten erfolgt im Hotel. Gegebenenfalls benötigen wir die Daten Ihrer Kreditkarte als Garantie für Ihre Buchung, die Bezahlung erfolgt ebenfalls im Hotel.
Eine Stornierung Ihrer Buchung bis 7 Tage vor Ihrer Anreise im Hotel ist kostenfrei. Bitte berücksichtigen Sie, dass für die Bemessung das Datum der Anreise um 0,00 Uhr (MEZ) beginnt. Bei Stornierung bis 2 Tagen vor Ihrer Anreise wird 50% und bei Stornierung bis 1 Tag vor der Anreise wird 80% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt.
Für die komplette Stornierung einer Buchungen ab 3 Zimmern gelten abweichende Stornierungsbedingungen: kostenfreie Stornierung bis 18 Tage vor der Anreise, bis 7 Tage 50% und bis 3 Tage vor der Anreise 80% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt. Im Falle eines No-Show, wird immer der Gesamtpreis der Reservierung berechnet.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.