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In ruhiger Stadtrandlage entspannt den Tag starten…

Unser liebevoll renoviertes Hotel kann bis zu 31 Personen beherbergen. Es liegt unterhalb des Waldes in einer Stichstraße ohne Durchgangsverkehr im Stadtteil Ehrang, welcher über eine sehr gute Stadtbusanbindung mehrfach pro Stunde zur City verfügt. In der kostenfreien Tiefgarage steht Ihr Auto oder Motorrad sicher, für Fahrräder ist extra ein Raum mit Stromversorgung vorhanden.
 
Alle Zimmer haben ein hell gefliestes Bad/WC mit Dusche, funktionellem Waschbecken und einem großen Spiegel. Neben Sitzgelegenheiten und Tisch mit Leuchte steht in allen Zimmern ein LED-Flachbildschirm (66 cm bis 81 cm Bildschirmdiagonale), über den 50 SAT- oder Kabelprogramme gesehen werden können. Leistungsstarke Haartrockner können wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
 
Neben den Einzel- und Doppelzimmern bieten wir auch Mehrbett-Appartements an, die verteilt auf 2 Schlafräume über 3 bis 4 Betten verfügen. Die Appartements sind optimal für Familien, sie können aber auch auf Wunsch von zwei Personen gemietet werden. Für Kleinkinder (bis 2 Jahre) haben wir Reisebetten, die gerne kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
 
Kostenfreies WLAN ist im gesamten Hotel verfügbar.
Unsere angegebenen Übernachtungspreise beinhalten selbstverständlich Frühstück, kostenfreies WLAN, Parken in der Tiefgarage für PKW und die Mehrwertsteuer. Nicht inbegriffen ist die Beherbergungssteuer der Stadt Trier, die in Höhe von 3,5% für alle Übernachtungskosten mit nicht berufliche zwingender Veranlassung erhoben wird (siehe unten).

Die Stadt Trier erhebt ab dem 01.01.2017 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5% der Bruttoübernachtungskosten (bis 7 zusammenhängende Übernachtungen), ausgenommen sind Aufenthalte mit beruflich zwingender Veranlassung (ebenso Fort-/Weiterbildung, Messen, Schulfahrten) sowie Frühstückskosten und andere Nebenleistungen.

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für den Gast den Anlass der Reise anzugeben! Falls der Gast jedoch auf den Nachweis einer beruflich zwingenden Veranlassung für die Übernachtung verzichtet, so muss die Beherbergungssteuer berechnet werden.

Als Nachweis dient eine nachvollziehbare gewerbliche Rechnungsadresse. Alternativ könnten auch folgende Nachweise (Download) zu Befreiung von der Beherbergungssteuer verwendet werden:

Arbeitgeberbestätigung

Eigenbescheinigung

Bestätigung bei Studium, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen

Schulbescheinigung

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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